Die pflegerische Beratung nach §37.3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegenden.
Dazu gehören Empfehlungen:
- Überprüfung des Pflegegrades
- Verbesserung der Pflegetechniken
- Zur Vermeidung von Überlastung
- Gestaltung des Pflegemixes
Insbesondere wird auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme weiterer Leistungen hingewiesen.
Hierzu gehören
- Pflegekurse
- Kombinationsleistungen
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Betreuung und Entlastungsleistungen
- Hilfs-/Pflegehilfsmittel
- Wohnraumanpassung usw.
Die Häufigkeit der Beratung richtet sich nach Ihrem Pflegegrad. Diese Beratung ist für Sie verpflichtend.
- alle 6 Monate für den Pflegegrad 2 und 3
- alle 3 Monate für den Pflegegrad 4 und 5
- alle 6 Monate für den Pflegegrad 1